For­schungs­re­ser­ve

Die Forschungskommission der Universität Paderborn stellt der Fakultät jährlich Mittel zur Verfügung, die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler für Tagungsreisen, Online-Konferenzen, aber auch zur Deckung von Sach- und Personalkosten beantragen können. 50% der von der Fakultät zu finanzierenden 50% der Graduiertenstipendium können aus der Forschungsreserve finanziert werden; dabei werden Anträge aus W1-Gruppen vorrangig denen aus W2-Gruppen, diejenigen wiederum vorrangig vor Anträgen aus W3-Gruppen unterstützt.

Bis zum 30.09. jeden Jahres können Reisekostenzuschüsse zum Stichtag (spätestens erster Tag des Monats, in dem die Reise stattfindet) beantragt werden. Die maximale Förderung liegt bei Reisen mit Vortrag/Poster bei 800,00€. Reine Informationsreisen sind seit Mai 2024 möglich und können mit bis zu 300,00€ gefördert werden. Der Antrag wird nach Genehmigung durch den Dekan an die Forschungskommission weitergeleitet. Pro Jahr und Person kann ein Antrag gestellt werden. Anträge zu Tagungsreisen können bereits gestellt werden, wenn die Bestätigung des Vortrags noch nicht vorliegt. Diese kann dann nachgereicht werden oder die Reise wird als Informationsreise gefördert.

Weitere Informationen zur Forschungskommission und zu Anträgen und Richtlinien des Forschungsfonds finden Sie am Ende der Seite.

Wenn Sie Beratung wünschen, wenden Sie sich an den Geschäftsführer der Fakultät.