Forschungsreserve

Die Forschungskommission der Universität Paderborn stellt der Fakultät jährlich Mittel zur Verfügung, die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler für Tagungsreisen, Online-Konferenzen, aber auch zur Deckung von Sach- und Personalkosten beantragen können.
Stichtag für die Antragstellung von Reisekostenzuschüssen ist der jeweils erste Tag im Quartal, also der 01.01., 01.04., 01.07., 01.10. des jeweiligen Jahres. Der Antrag muss der Fakultät bis zum letzten Tag des Quartals vorliegen, der dem Quartal vorausgeht, in dem die Reise stattfinden. Er wird dann nach Genehmigung durch den Dekan an die Forschungskommission weitergeleitet. Pro Jahr und Person kann ein Antrag gestellt werden. Reine Informationsreisen ohne die Annahme eines Posters oder eines Vortrags werden nicht genehmigt.
Weitere Informationen zur Forschungskommission und zu Anträgen und Richtlinien des Forschungsfonds finden Sie in der Box rechts.

Wenn Sie Beratung wünschen, wenden Sie sich an den Geschäftsführer der Fakultät.

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